Abstammungsgutachten - Informationen für Ratsuchende
Die Abstammungsbegutachtung ist ein Verfahren, mit der die Verwandtschaft zwischen zwei Personen festgestellt werden kann. Während diese früher auf serologischen Methoden (z.B. Blutgruppenbestimmung) oder anthropologischen Vergleichen (vererbbare Merkmale wie Haar- und Augenfarbe) beruhte, stehen heute molekulargenetische Testmethoden zur Verfügung, die eine positive oder negative Aussage zur leiblichen Verwandtschaft mit fast hundertprozentiger Sicherheit erlauben. Aufgrund der häufigsten Anwendung der Abstammungsbegutachtung werden im allg. Sprachgebrauch auch die Begriffe „Vaterschaftstest“ bzw. „Vaterschaftsanalyse“ als Synonyme verwendet.
Vaterschaftstest
Gerichtsverwertbare Abstammungsbegutachtung
Testprinzip
Untersuchungsmaterial
Untersuchungsdauer
Kosten
Auftragsformulare
Psychologische Hilfestellung
Vaterschaftstest
Während die Mutterschaft einer Frau bei einem bestimmten Kind in der Regel nicht in Frage steht, können bei Männern Zweifel an der biologischen Vaterschaft bestehen. Die Frage nach der Vaterschaft kann aber - neben der psychischen Belastung für den Vater, die Mutter und das Kind - z.B. eine wichtige Rolle bei der Regelung von Unterhaltsleistungen oder Erbansprüchen spielen. Die sicherste Methode, diese Zweifel auszuräumen bzw. zu bestätigen, ist der von uns durchgeführte moderne molekulargenetische Test, der auch in der Rechtsmedizin angewendet wird.
Falls sie eine private Abstammungsbegutachtung (Vaterschaftstest) wünschen, finden sie hier unser Auftragsformular.
Gerichtsverwertbare Abstammungsbegutachtung
Die Klärung einer Verwandtschaft (z.B. Vaterschaft) durch eine DNA-Analyse ist nach den „Richtlinien der Bundesärztekammer für die Erstattung von Abstammungsgutachten“ (2002) als aussagekräftigste Methode anerkannt. Die Vorgaben der Richtlinie stellen gleichzeitig die Grundlage einer ggf. notwendigen Gerichtsverwertbarkeit des Gutachtens dar. Hierzu zählen Identitätssicherung und Einverständniserklärung aller beteiligten Personen, das Procedere der Probenentnahme sowie die Einbeziehung der (genetischen) Mutter. Einzelheiten können sie dem Informationsblatt entnehmen, das wir unserem Auftragsformular zur gerichtsverwertbaren Abstammungsbegutachtung beigefügt haben. Obwohl wir uns bei der Durchführung der Untersuchung strikt an die Vorgaben der Richtlinie halten, können wir die Anerkennung des Gutachtens vor Gericht nicht garantieren.
Testprinzip
Die Erbsubstanz (DNA) des Menschen enthält Merkmale (sog. „Längen-Polymorphismen“ bzw. „Marker“), die für jede Person charakteristisch sind und sich im Laufe des Lebens nicht verändern („genetischer Fingerabdruck“).
Es werden verschiedene genetische Marker des Kindes mit denen des möglichen Vaters, und – um eine höhere Sicherheit zu gewährleisten – auch mit denen der Mutter verglichen. Diese genetischen Marker einer beliebigen Person liegen in zweifacher Ausfertigung (sog. „Allelen“) vor. Es wird immer ein Allel von der Mutter und ein Allel vom Vater vererbt. Die zu untersuchenden Marker werden so ausgesucht, dass sie in möglichst vielen verschiedenen Ausprägungen vorkommen. Das macht die genetische Beurteilung recht eindeutig. Im Rahmen des Tests wird bei jedem Allel des Kindes untersucht, ob es vom möglichen Vater stammen könnte. Ergibt sich für mehrere Allele keine Übereinstimmung, dann ist die Vaterschaft ausgeschlossen. Ergibt sich keine Unstimmigkeit, d.h. für jedes Allel ist eine Vererbung von dem möglichen Vater plausibel, dann ist die Vaterschaft gesichert. Unter Berücksichtigung der Häufigkeit der Ausprägungen eines Allels in der Bevölkerung kann die Vaterschaftswahrscheinlichkeit berechnet werden. Sie liegt in der Regel bei über 99,99%. Die höchste Sicherheit kann mit dem Test erzielt werden, wenn die Mutter in die Untersuchung einbezogen wird.
Untersuchungsmaterial
Am zuverlässigsten ist die Analyse anhand von Blutproben (EDTA-Blut); 1 bis 2 ml Blut wird benötigt. Alternativ kann auch ein Abstrich der Mundschleimhaut („Speicheltest“) für die Untersuchung eingesetzt werden. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Probenmaterial, die den Auftragsformularen als Anlagen beigefügt sind.
Untersuchungsdauer
Die Dauer der Untersuchung beträgt je nach Anforderung 1 bis 3 Wochen, wobei in besonders eiligen Fällen (auf Anfrage) auch eine schnellere Untersuchung möglich ist. Nach Abschluss der Untersuchung wird ein ausführliches schriftliches Gutachten erstellt. Eine telefonische Abfrage der Ergebnisse ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die mit dem Auftraggeber vorher abgeklärt werden müssen.
Kosten
Kosten für ein privates Abstammungsgutachten
Gesamtbetrag für die Analyse von 3 Personen (Putativ-Vater, Mutter, Kind, 350,00 € + MwSt.): 406,00 €
Zusatzkosten für weitere Personen (z.B. weiteres Kind oder anderer Putativ-Vater): 119,00 €
Kosten für ein Abstammungsgutachten mit Gerichtsverwertbarkeit
Gesamtbetrag für 3 untersuchte Personen (einschl. MwSt.): 806,00 €
(zzgl. evtl. anfallender Kosten und Honorare für Probeentnahmen und Transport)
Zu beachten ist, dass die Krankenkassen die Kosten für eine Abstammungsbegutachtung nicht übernehmen.
Auftragsformulare
Privates Abstammungsgutachten
Gerichtsverwertbares Abstammungsgutachten
Psychologische Hilfestellung
Zweifel an den Verwandtschaftsverhältnissen in einer Familie können zu erheblichen individuellen Konflikten und zu Konflikten zwischen Partnern oder Angehörigen führen.
Insbesondere, wenn die Vaterschaft in Frage steht, können solche Konflikte zu krisenhaften Situationen führen. Dann wird in der Regel der Weg zu einer Klärung durch einen genetischen Test (Vaterschaftstest, genetischer Fingerabdruck) gesucht.
Nicht selten stehen hinter solchen Zweifeln aber individuelle Konflikte und Partnerschaftskonflikte, die sich auch durch das Ergebnis eines Vaterschaftstests nicht auflösen lassen.
Bei uns erhalten Sie eine umfassende persönliche, vertrauliche Beratung, in der alle Aspekte bei Konflikten im Rahmen von Abstammungsfragen berücksichtigt und die Informationen zu den Tests selbst und deren Durchführung in fachlich kompetenter Weise gegeben werden.